Adoption

Adoptionen werden durch das zuständige Familiengericht geprüft und ausgesprochen. Gleichwohl ist der Antrag auf Annahme an Kindes statt über den Notar zu stellen. Dies gilt für die Adoption Minderjähriger in gleicher Weise wie für die Adoption Volljähriger. Zur Vorbereitung eines Antrages vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin. Gerne können Sie uns das Datenblatt Adoption ausfüllen und samt der Ihnen dann bereits vorliegenden erforderlichen Unterlagen mitbringen.

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