Testament und Erbvertrag
Die gesetzliche Erbfolge führt oft zur Bildung von Erbengemeinschaften, was insbesondere bei Immobilienbesitz Konfliktpotential bietet. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um die eigengenutzte Immobilie handelt. Ein handschriftliches „Notfalltestament“, in welchem sich etwa Ehegatten gegenseitig bedenken, kann hier schon ausreichend Sicherheit bieten.
Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag sind immer dann in Betracht zu ziehen, wenn besondere Konstellationen oder Bedürfnisse individuelle Verfügungen bedingen. Darüber hinaus ersetzt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag grundsätzlich den Erbschein, was bei Eintritt des Erbfalls meist Zeitersparnis und Kostenvorteile bedeutet. Gerne können Sie einen unverbindlichen Besprechungstermin vereinbaren.