Überlassung

Die Überschreibung einer Immobilie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gehört zum Kernbereich der notariellen Tätigkeit.

Hierbei steht die Absicherung des Veräußerers im Vordergrund, insbesondere durch Vorbehalt eines Nießbrauchs- oder Wohnungsrechts sowie Vereinbarung von Veräußerungsverboten oder Rückforderungsrechten, etwa bei Vorversterben des Erwerbers.

Zum anderen geht es um die Frage eines angemessenen Ausgleichs unter Geschwistern, z.B. in Form von Ausgleichszahlungen oder entsprechenden Verfügungen für den Erbfall.

Nicht zuletzt sind auch Überlegungen zu Steuer und Sozialhilfe anzustellen.

Auch wenn die Lösung oft einfach ist, so empfiehlt sich stets die Vereinbarung eines Besprechungstermines. Hier können Sie Ihre individuelle Situation schildern, damit wir Ihren familiären Verhältnissen gerecht werden. Gerne können Sie zur Vorbereitung das Datenblatt Überlassung verwenden.

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