Trennung und Scheidung
Vor Beurkundung jeder Trennungs- und Scheidungsvereinbarung erhalten beide Beteiligte einen Entwurf zur Prüfung. Für die Erstellung des Entwurfes werden wir von Ihrem Rechtsanwalt kontaktiert oder Sie vereinbaren direkt einen Besprechungstermin im Notariat; wenn möglich, sollte dieser Termin mit beiden Beteiligten stattfinden.