Unterschriftsbeglaubigung

Gerne können Sie einen Termin zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift vereinbaren. Zum Termin bringen Sie bitte ein amtliches Ausweispapier sowie die zu unterzeichnende Erklärung mit. In komplexeren Fällen können Sie uns die Unterlagen gerne vorab zukommen lassen.

Bei Dokumenten mit Auslandsbezug klären Sie bitte, ob Sie zusätzlich zur notariellen Beglaubigung die Erteilung einer Apostille durch den Präsidenten des Landgerichts benötigen. Diese können Sie selbst einholen oder dies durch uns veranlassen. Handelt es sich bei Ihren Unterlagen um einen fremdsprachigen Text, können wir den Beglaubigungsvermerk auch auf Englisch, Französisch oder Spanisch verfassen.

Diese Webseite verwendet Cookies. Indem Sie diese Webseite nutzen, erklären Sie sich mit der Verwendung einverstanden.OKMehr erfahren