Kaufvertrag

Sie haben sich für Ihr Wunschobjekt entschieden oder haben sich mit einem Käufer geeinigt; spätestens jetzt ist der Punkt gekommen, den Notar einzuschalten. Hauptaufgabe des Notars ist es dabei, beide Parteien neutral zu beraten und darauf zu achten, dass keine Seite in ungesicherte Vorleistung tritt.

Anhand Ihrer Angaben erstellen wir einen Entwurf des Kaufvertrages und lassen Ihnen diesen zur Prüfung zukommen. Gerne können Sie unser Datenblatt Kaufvertrag verwenden.

Beim Notartermin wird der Vertragstext verlesen, mit Ihnen durchgegangen und werden etwa noch bestehende Fragen geklärt. Von der unterzeichneten Fassung erhalten Sie nach Beurkundung eine Abschrift.

Mit Zugang der Fälligkeitsmitteilung des Notars kann der Kaufpreis bezahlt werden. Der Umfang der zu beachtenden Fälligkeitsvoraussetzungen hängt vom Einzelfall ab, in der Regel können Sie mit einer Fälligkeit von vier bis acht Wochen nach Beurkundung rechnen. Wird das Objekt noch vom Verkäufer genutzt, so wird meist ein Räumungstermin festgelegt und vereinbart, dass der Kaufpreis oder zumindest ein ausreichender Einbehalt erst nach vollständiger Räumung bezahlt wird.

Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Regel mit Kaufpreiszahlung. Dies ist der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten und zugleich der Abrechnungsstichtag etwa bei vermieteten Objekten.

Den Schlusspunkt der Vertragsabwicklung bildet die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Sofern Sie den Kaufpreis finanzieren und die Eintragung einer Grundschuld erforderlich ist, lassen Sie uns den Grundschuldauftrag Ihrer Finanzierungsbank möglichst rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin zukommen. Die Beurkundung der Grundschuld kann sodann im Rahmen des Kaufvertragstermines stattfinden.

Sollten Sie im Vorfeld der Beurkundung oder während der Vertragsabwicklung Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit zu Verfügung. Dies umfasst auch eine Beratung bei weitergehenden Themen wie Todesfall, Trennung  oder Betreuung.

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