Erbscheinsantrag

Ist der Erbfall eingetreten, kommen neben der Regelung Ihrer privaten Angelegenheiten auch zahlreiche formale Fragen auf Sie zu. Ein offizieller Erbnachweis ist hier oft unvermeidlich. Sofern weder notarielles Testament noch Erbvertrag vorliegen, benötigen Sie einen Erbschein. Dieser kann in der Regel nur über einen Notar oder das Nachlassgericht beantragt werden. Gerne stehen wir zu Verfügung. Sie können uns zur Vorbereitung das Datenblatt Erbscheinsantrag ausgefüllt zukommen lassen oder einen Besprechungstermin vereinbaren.

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