Vererben oder Verschenken
Bei der Vermögensnachfolge geht es um das Vererben oder Verschenken. Steigende Pflegekosten werfen die Frage auf, ob man sich eine lebzeitige Überlassung leisten kann und will, und führen so in das Sozialrecht. Auf der anderen Seite heißt Vermögensnachfolge immer auch eine Auseinandersetzung mit dem Steuerrecht.
Gleich ob Vererben oder Verschenken, in beiden Fällen muss die eigene Absicherung im Vordergrund stehen. Sind mehrere Kinder vorhanden, geht es weiter darum, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Geschwistern zu schaffen und so letztendlich Konflikte zu vermeiden.
Eine auf Ihre Situation zugeschnittene Lösung über eine lebzeitige Überlassung oder ein ausgewogenes Testament oder eine Kombination von beidem lässt sich am besten im Gespräch finden. Gerne können Sie einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren.