Grundschuld
Die Bestellung einer Grundschuld erfolgt durch Notarurkunde, welche wir entsprechend den Vorgaben Ihrer Finanzierungsbank erstellen. Lassen Sie uns daher bitte den Grundschuldauftrag Ihrer Bank zukommen, ein Termin kann dann meist kurzfristig vereinbart werden. Sofern es eilt, klären Sie bitte mit Ihrer Bank, ob eine Auszahlung erst nach Eintragung der Grundschuld im Grundbuch oder bereits mit Beurkundung erfolgen kann.
Ist das Darlehen abgewickelt und Sie möchten eine eingetragene Grundschuld im Grundbuch wieder löschen, so lassen Sie sich bitte von Ihrer Bank die Löschungsbewilligung zusenden. Sie können bei uns einen Termin zur Unterzeichnung der Zustimmung und des Antrags vereinbaren; wir veranlassen sodann die Löschung im Grundbuch. Es ist die Zustimmung sämtlicher im Grundbuch eingetragenen Eigentümer erforderlich.