Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Sind Angehörige oder nahestehende Personen vorhanden, besteht allgemein das Bedürfnis, für den Betreuungsfall Vorsorge zu treffen und ein Einschalten des Betreuungsgerichts weitestgehend auszuschließen. Mit einer Betreuungsverfügung nehmen Sie Einfluss auf die Auswahl des Betreuers. Ziel einer Vorsorgevollmacht ist es, darüber hinaus das Betreuungsverfahren ganz zu vermeiden. In einer Patientenverfügung legen Sie Ihre persönliche Entscheidung nieder, typischerweise zu lebensverlängernden Maßnahmen.

Jede Regelung in diesem Bereich ist Vertrauenssache. Die entscheidende Frage bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht ist daher, welche Personen Ihr Vertrauen genießen und zum Bevollmächtigten benannt werden sollen. Bei mehreren Bevollmächtigten ist ergänzend noch die Vertretungsmacht und eine etwaige Rangfolge festzulegen. Gerne beraten wir Sie im Rahmen eines persönlichen Besprechungstermines und lassen Ihnen unsere Infobroschüre zukommen. Zur Vorbereitung eines Entwurfes können Sie das Datenblatt Vorsorgevollmacht ausfüllen und uns zusenden.

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