Ehevertrag
Die Vorstellungen von Ehe und Familie sind geprägt von Tradition, individueller Erfahrung und gesellschaftlichem Wandel. Aufgabe des Notars ist es, Ihnen die gesetzlichen Wertungen zu erläutern und auf Ihre Situation zu übertragen, um bei Bedarf ein individuelles Modell zu entwickeln. Typische Themen eines Ehevertrages sind Regelungen zum Güterstand, Versorgungsausgleich und Unterhalt, je nach Situation auch zum Erb- und Pflichtteilsrecht. Vereinbarungen des vorsorgenden Ehevertrages bedürfen der notariellen Beurkundung. Bei Auslandsbezug sind Besonderheiten zu beachten.
Eheverträge sind weit in die Zukunft gerichtet und betreffen oft Kernbereiche der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft. Um eine maßgeschneiderte Lösung erarbeiten zu können, ist die Vereinbarung eines gemeinsamen Besprechungstermines in der Regel unverzichtbar.