Beurkundungsverfahren

Zu Beginn meiner notariellen Tätigkeit steht immer ein persönliches Gespräch. So ermitteln wir den Sachverhalt und Ihre Gestaltungswünsche. Haben Sie einen Makler, Rechtsanwalt oder Steuerberater beauftragt, erfolgt die Kontaktaufnahme meist direkt über diesen.

Auf Basis der Besprechung erstellen wir einen Entwurf und senden Ihnen diesen zur Prüfung zu. Bei Fragen können Sie sich sodann gerne an meine Mitarbeiter und mich wenden, wir nehmen Ihre Änderungswünsche auf und stehen auch für weitere Besprechungen zu Verfügung. Sie nehmen sich die Zeit, die Sie benötigen, um den Entwurf intern zu besprechen oder etwa von Ihrem Steuerberater prüfen zu lassen.

Sobald Einverständnis besteht, kann die Beurkundung stattfinden. Beim Beurkundungstermin wird die Urkunde von mir verlesen: ich gehe den Text dabei Schritt für Schritt mit Ihnen durch, erkläre Ihnen juristische Fachbegriffe und beantworte Ihre Fragen. Natürlich sind auch jetzt noch Änderungen möglich. Ist die Urkunde unterschrieben, wird sie gesiegelt und Sie erhalten eine Abschrift.

Nun übernehmen wir das Ausfertigen der Urkunde: wir veranlassen Eintragungen in Grundbuch oder Handelsregister, holen erforderliche Genehmigungen ein und erfüllen die gesetzlichen Anzeigepflichten. Dabei können Sie sich jederzeit bei uns über den Fortgang des Verfahrens erkundigen.

Ist der Vollzug der Urkunde abgeschlossen, erhalten Sie von uns Mitteilung und wir leiten Ihnen die Eintragungsnachricht von Grundbuch oder Handelsregister weiter, sobald wir deren Richtigkeit überprüft haben.

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