Erbausschlagung

Für eine Erbausschlagung lassen Sie uns bitte das ausgefüllte Datenblatt Erbausschlagung zukommen sowie das Anschreiben des Nachlassgerichts, sofern Ihnen dieses bereits vorliegt. Haben Sie minderjährige Kinder, für welche ebenfalls ausgeschlagen werden soll, kann dies gleichzeitig mit Ihrer eigenen Ausschlagung erklärt werden. Bei gemeinsamem Sorgerecht ist hierfür die Unterschrift beider Elternteile erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Erbausschlagung um eine fristgebundene Erklärung handelt.

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