Gebühren

Notare erheben bundesweit einheitlich ihre Gebühren nach den Vorschriften des GNotKG und werden bei der Erhebung ihrer Gebühren regelmäßig von ihrer Aufsichtsbehörde, der Notarkasse, geprüft. In der Regel bemessen sich die Gebühren nach dem Geschäftswert und der Art der beurkundeten Erklärungen. Mit der Beurkundungsgebühr ist auch die Beratung mit abgegolten.

Gerne geben wir Ihnen vor Beurkundung Auskunft über die anfallenden Gebühren und stehen Ihnen jederzeit bei Fragen zu den Kosten zu Verfügung.

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