Legalisation und Apostille
Für die Verwendung einer deutschen Urkunde im Ausland wird oft eine Apostille bzw. Legalisation der Urkunde verlangt. Für meine Urkunden ist hierfür zuständig das
Landgericht Nürnberg-Fürth
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
Einzelheiten finden Sie unter: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/nuernberg-fuerth/verfahren_03.php