Erbauseinandersetzung

Erbengemeinschaften haben das Ziel, auseinandergesetzt zu werden. Sind Immobilien im Nachlass vorhanden, führt Sie der Weg zum Notar. Wir nehmen Ihre Vorstellungen auf und entwickeln bei Bedarf Gestaltungsalternativen. Ist eine Einigung gefunden, setzen wir diese um. Gerne können Sie zur Vorbereitung unser Datenblatt Erbauseinandersetzung verwenden.

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